STEUERBANDEROLE FÜR THC-FREI “CBD BLÜTEN”: DURCHBRUCH ODER BÜROKRATISCHER BOOMERANG?
A small piece for paper setting big signals… Zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands ziert eine offizielle Steuermarke THC-freie CBD-Blüten, nämlich die einem deutschen Hersteller von CBD-Produkten. Für das Unternehmen und den Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) ist dieser Schritt mehr als nur ein steuerlicher Mehraufwand: Er gilt als klares Signal, dass CBD-Blüten nicht unter das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) fallen. Die amtliche Steuerbanderole dient dabei als Beleg für die Verkehrsfähigkeit der Produkte als Nutzhanf – denn nur was rechtlich als solcher eingestuft ist, kann auch überhaupt besteuert werden. Ein cleverer Schachzug, um Rechtssicherheit zu schaffen. Aber es ist eben nicht alles grün, was glänzt und so kann die CBD Branche schon bald vor eine nicht zu unterschätzende Herausforderungen gestellt werden.
KLEINER STICKER MIT GROẞER WIRKUNG – UND NOCH GRÖẞEREN FRAGEN
Die Vergabe der Steuerzeichen markiert zweifellos einen regulatorischen Schritt, der wesentlichen Einfluss auf die CBD Industrie nehmen wird. CBD-Blüten werden damit als pflanzliches Raucherzeugnis anerkannt und steuerlich behandelt wie andere vergleichbare Produkte. Ein klarer rechtlicher Rahmen? In Ansätzen, ja. Doch die Realität sieht komplexer aus: Während das Hauptzollamt Bielefeld die ersten Marken ausgegeben hat, bleibt die Generalzolldirektion skeptisch – und hält demonstrativ an der bisherigen Rechtspraxis fest. Und die wiederum ist, dass Industriehanf mit minimalen, aber messbaren THC-Gehalten potenziell zur Berauschung dienen könne und deshalb als Cannabis einzustufen sei. Und so werden auch im Cannabisgesetz (KCanG) die THC-freien Blüten weiter als Cannabis eingestuft.
DIE ABSURDITÄT DER BISHERIGEN REGELUNG
Mit dem Cannabisgesetz wuchs die Hoffnung darauf, dass endlich auch der benötigte Rechtsrahmen für Nutzhanf-Produkte geschaffen wird. Aber dann kam es eben doch so, wie es unlogisch kommen musste… Denn während Cannabis sich der Teil-Legalisierung freute, wurde CBD mit einem maximalen Gehalt von 0,3% THC ein Missbrauchspotenzial unterstellt. Das ist so, als würde man Apfelsaft wegen seines Fermentationspotenzials mit Wodka gleichsetzen. Es sei an dieser Stelle zu vermerken, dass ausschließlich Deutschland sich dieser absurden Regelung bedient und damit im internationalen Wettbewerb ausschließt und die wirtschaftlichen Vorteile einer etablierten Branche ignoriert. Und so weckt die Vergabe der Steuerbanderole zwar Hoffnung auf das Happy End der absurden CBD Regelung, aber zu welchem Preis?
IN EUROPA NIX NEUES – CBD STEUERMARKEN IN ANDEREN EUROPÄISCHEN LÄNDERN
Die Besteuerung von Nutzhanfblüten ist aus Ländern wie Österreich oder Luxemburg schon bekannt. Aber positive Schlagzeilen? Not the case baby… In Österreich wird derzeit intensiv geprüft, ob die steuerliche Belastung von CBD-Blüten nicht zu einem Markteinbruch führt. In der Schweiz hat man die Einführung kurzerhand wieder zurückgenommen – zu groß waren die negativen Folgen für kleine und mittlere Anbieter. Viele mussten schließen, weil die neuen Abgaben ihre Geschäftsmodelle untragbar machten. Und gleiches passierte in Luxemburg.
Seit 2021 wird in Luxemburg auf THC-freie CBD-Produkte neben der regulären Mehrwertsteuer auch eine zusätzliche Tabaksteuer von 33,75 % erhoben – ein massiver Einschnitt für die Branche. Seither tragen marktführende Unternehmen drastische Konsequenzen, denn seit der Einführung der Steuer werden Verluste von bis zu 30 % beklagt. Luxemburg hat zudem auch in Sachen Zeitpunkt vergebens auf Lobeshymnen gewartet, denn die Einführung der Steuer kam mitten in der Pandemie, so dass die zusätzliche Belastung für eine Vielzahl von Betrieben nicht mehr tragbar war.
Das Beispiel zeigt deutlich, wie empfindlich die CBD-Branche auf steuerliche Regelungen reagiert. Obwohl die Nachfrage grundsätzlich besteht, können hohe Abgaben ein funktionierendes Geschäftsmodell innerhalb kürzester Zeit ins Wanken bringen und die Erfahrungen aus Luxemburg sollten die aufkommende Euphorie einiger im besten Falle eindämmen. Denn die Steuerpolitik kann gerade kleinere Unternehmen an den Rand der Existenz drängen… and that should never be an option!
STEUEREINNAHMEN VS MARKTEINBÜẞUNGEN
So sehr sich Verbände über die potenziellen Mehreinnahmen für den Staat freuen – die Kehrseite ist nicht zu ignorieren. Die zusätzliche Belastung durch die Tabaksteuer kann schnell zur existenziellen Bedrohung werden, vor allem für kleinere Händler und Start-ups. Auch bleibt offen wie CBD-Blüten grundsätzlich THC-frei in den Verkehr gebracht werden, dann natürliche CBD Nutzhanfblüten können in jedem Fall nicht ohne THC als Wirkstoff gezüchtet werden. Somit findet eine Nachbehandlung der Blüten statt, um den Wirkstoff THC gänzlich aus dem Pflanzenmaterial zu entfernen.
IST DIE CBD VERSTEUERUNG EIN RECHTLICHER FORTSCHRITT? JA, ABER BITTE MIT RÜCKSICHT
Die Frage, ob Nutzhanf mit keinem THC-Gehalt nun Cannabis im Sinne des Konsumcannabisgesetzes ist oder nicht, wird in Deutschland offenbar je nach Behörde auch weiter unterschiedlich beantwortet. Und das obwohl der Bundesgerichtshof bereits 2022 klar stellte: Entsprechende Produkte sind keine Betäubungsmittel. Auch aktuelle Urteile aus Freiburg und Düsseldorf deuten darauf hin, dass die bisherige Praxis der Steuerzeichenverweigerung mit europäischem Recht kaum vereinbar ist.
SO WHAT NOW? ROLLOUT MIT RISIKO
Branchenbeobachter sehen darin einen möglichen Katalysator für mehr Rechtssicherheit – aber auch für eine Marktbereinigung. Denn wer die zusätzlichen Anforderungen nicht stemmen kann, bleibt auf der Strecke. Eine Win-Win-Situation? Dream on!
Die erste offizielle Steuerbanderole für CBD Blüten markiert einen wichtigen Schritt in Richtung rechtlicher Klarheit und Akzeptanz von CBD-Produkten in Deutschland. Während einige Anbieter die neue Regelung als Meilenstein feiern, sehen sich aber viele kleinere Betriebe mit neuen Hürden konfrontiert. Zudem werden CBD-Blüten mit einem Wirkstoffgehalt von unter 0,3% THC hierbei nicht berücksichtigt. Anders wie in Luxemburg, wurde in Deutschland weiterhin keine eigene Steuerklasse für CBD-Blüten definiert und über die Steuerklasse “Pflanzenmaterial” abgefertigt. Der Blick ins europäische Ausland zeigt: Die Besteuerung ist kein Selbstläufer, sondern ein Balanceakt zwischen Regulierung und Marktzugang. Wenn Deutschland nicht denselben Rückwärtsgang wie die Schweiz einlegen will, braucht es nun vor allem eines: Weitblick, Klarheit – und ein feines Gespür für wirtschaftliche Realität. Und so ist es, wie es eben mit Dingen ist, es braucht einen zweiten Blick, um den vollen Umfang zu erfassen. Denn für viele CBD Unternehmen kann die Steuerbanderole schnell das Aus bedeuten. Und so bleibt, dass es endlich eine faire und eindeutige Regulierung für CBD Öl und CBD Produkte gibt, die auch den Ausschluss aus dem Cannabisgesetz beinhaltet.