Cannabis, nicht nur für die bayerische Regierung ein richtiges Teufelszeug, jedoch für diese so sehr, dass mit Legalisierung in Deutschland ein dafür gesondertes Sondereinsatzkommando gebildet werden soll. Aber der Antrag Bayerns, das Gesetz (CanG) ganz zu stoppen, wurde in der letzten Woche vom Bundesrat abgelehnt. Sorry, not sorry.
“O`zapft is” hieß es Ende September in München und seither wurde auf dem Oktoberfest das Bier in Maßen über alle Maßen hinaus gestemmt. Schließlich ist das ja Tradition, deutsche Kultur. Interessant ist es dann aber schon, wie sich Bayern als Vorreiter des Anti-Cannabisgesetzes herauskristallisiert. Während wiederum der Alkohol in Strömen fließt und die Welt im beschaulichen Bayern einfach in Ordnung scheint, solange Hanf, eines der ältesten Naturheilmittel, nur verboten bleibt.
Im August dieses Jahres gab das Kabinett grünes Licht für den Gesetzentwurf, der die Legalisierung von Cannabis in abgeschwächter Form in Aussicht stellt. Das Vorhaben hat Hanf zum Hot Shit unter den Pflanzen gemacht. Doch wie in einem dichten Nebel aus Euphorie und Skepsis, sind die Debatten rund um das Thema noch längst nicht abgeklungen. Nicht nur, wenn es darum geht, die Legalisierung zu stoppen, sondern auch bei Umsetzung des Entwurfes in seiner jetzigen Form. Ein Labyrinth aus Regeln, das viele Fragen aufwirft und eines klar macht: Es ist ein bürokratisches Monster geschaffen worden. Und eben dem hat sich nun der Bundesrat in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause gewidmet.
Kritik am Gesetzentwurf, aber keine klare Absage des Bundesrates zum CannG
An Kritik am geplanten Vorhaben von Gesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach mangelte es nicht. Aber an Stimmen, dem Plenarantrag des Bundesstaates Bayern, auf gänzliche Stoppung des Gesetzes stattzugeben schon. Auch die Idee der Umwandlung in ein Zustimmungsgesetz, federführend aus den Händen des Hamburger SPD-Innensenators Andy Grote, fand keine Mehrheit. Somit kann das Gesetz vom Bundesrat nicht aufgehalten werden, wenn auch im späteren Verfahren Einsprüche möglich sind. Aber Zeit zum Aufatmen und den Dingen, ihren Lauf zu lassen, ist es damit nicht. Die Forderung nach Anpassung des Gesetzes bleibt. Und wir können dem nur zustimmen.
Reden wir über Marijuana, reden wir über eine Heilpflanze, die schon im Mittelalter in Klöstern für ihre schmerzlindernde Wirkung gepriesen wurde. Der medizinische Aspekt wird aber trotzdem gern wenig erwähnt, tragen die Gegner der Legalisierung ihre Bedenken vor. Geheimnis ist es keines, das ohne Aufklärung so ziemlich alles aus dem Ruder laufen kann, auch die Nutzung von Gras. Aber eben diese ist im Rahmen des Cannabisgesetzes vorgesehen. Die Forderung nach präzisen Ausführungen dazu ist verständlich und zu begrüßen.
Der berechtigte Ruf nach Verbesserung des Gesetzentwurfs
Denn bisher blieben diese aus, genau so wie Details dazu, wie der Mindestabstand von Social Clubs, in denen der Zugang zu Weed geschaffen werden soll, zu Schulen und Kindergärten kontrollierbar ist. Oder eben der private Anbau von maximal drei weiblichen Pflanzen. Bayerns Lösung dazu soll die Einführung eines darauf spezialisierten Sondereinsatzkommandos sein. Wenn’s denn hilft, bei der Erhaltung der heilen Welt as we know it…
CBD Produkte verdienen ihre eigenen Bestimmungen
Bürokratisch ist der jetzige Gesetzentwurf nicht weit von dem, was man als Wahnsinn definieren kann. Geht es um die Regularien zu CBD Produkten stellt sich uns schon die Frage, ob es Zeit zur Sorge ist. Bisher war es das ja, denn die lückenhafte Definition zu Cannabinoiden führte in den letzten Jahren immer wieder zu Beschlagnahmungen ganzer Ladenbestände. Es ist unklar, ob es gefährliches Halbwissen zu CBD Extrakten oder pure Willkür ist, die eine Branche um einen Markt, der wirtschaftlich enorme Relevanz gewonnen hat, immer wieder vor Unsicherheiten stellt. CBD Öl ist in aller Munde und mehr als ein Trendprodukte. Für Unternehmen ist es aber schwer, langfristige Investitionen zu sichern, solange es keine klaren Abgrenzungen und Definitionen gibt.
Aufgrund des limitierten THC-Gehalts von 0,3 Prozent ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Umfangreiche Studien belegen die gesundheitsfördernde Wirkung. Es ist daher nicht ansatzweise nachvollziehbar, dass im Cannabisgesetz keine klaren Angaben zum freien Verkauf zu finden sind. Genau die Lücken im Gesetz, die schon bis dato dazu führten, dass es immer wieder zu Rechtsunstimmigkeiten kommt, vor allem bei CBD Blüten. Eine Nachbesserung zum Thema und der damit verbundenen Novel-Food-Problematik darf also nicht ausbleiben.
Förderung des Anbaus von medizinischem Cannabis
Mit Blick auf die Rednerbeiträge im Bundesrat gibt es nur wenig, an das wir gern erinnert werden. Aber Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel. In diesem Fall sei dem Zusatz von Sachsens Staatsminister des Innern Armin Schuster dank. Seine Aspekte zu Cannabis generell waren zwar ebenso fragwürdig wie skurril. Aber die Bitte um die Anpassung des Gesetzes zum Anbau von Nutzhanf hat uns für die Dauer seines Statements dazu tatsächlich zum Fan gemacht.
Der derzeit gegebene rechtliche Rahmen, als Teil des Betäubungsmittelgesetzes, führt zu steigenden Importbedarf, da Deutschland der Nachfrage nicht selbst entsprechen kann. Bei vorhandenen Agrarböden, mit sich bringenden ökonomischen und ökologischen Vorteilen ist es daher eine Farce, dass Deutschland sich seiner Wettbewerbsfähigkeit weiter verschließt. Zurückbleiben, statt im Sinne eines blühenden Nutzhanfmarktes in Deutschland zu planen. Dem Fortschritt einen Schritt hinterher. Was geht Deutschland?
Bekannt für Qualität und Innovation, wollen wir einfach weiter glauben, dass es genau das ist, worauf man sich in Deutschland noch besinnt beim Cannabisgesetz… und sowieso generell. Vergleiche mit gescheiterten Maßnahmen in den Niederlanden, wie sie immer wieder angebracht werden, sind ausgelutscht wie alte Chupa Chups Lutscher. Zumal Experten die jetzt dort herrschenden kartellartigen Verhältnisse darauf zurückführen, dass die Teillegalisierung für Probleme sorgte, die mit einem freien Marktzugang über lizenzierte Geschäfte kein Thema gewesen wären.
Legalisierung: Ja. Verwirrende Vorschriften: Nein.
Die Legalisierung, wie jetzt im aktuellen Entwurf angedacht, sorgt auch bei uns für Bedenken. Aber trotzdem ist der Schritt ein Zeichen in genau die Richtung, die mit veralteten Stigmata aufräumt. Gras ist Teil unserer Gesellschaft wie Bier in Bayern Kultur ist. Und daher hat es seine Daseinsberechtigung genauso wie Traditionen, bei denen das Verständnis der Nation auch nur geteilt vorhanden ist. You can`t make it right for everyone.
Es scheint also, als sind wir noch weit vom Matchball entfernt. Die Bundesregierung wird sich nun äußern, bis dann der Bundestag wieder am Zug ist. Ob wir das Jahr 2024 dann mit Entkriminalisierung und Teillegalisierung von Cannabis beginnen, bleibt ungewiss. Den Ländern und Kommunen ist 2025 sympathischer, zwecks des Organisationsaufwandes.
Und so bleibt der Wahnsinn um die Legalisierung vorerst noch real. Aber wie schon Albert Einstein wusste: “Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert”. Also werden auch wir uns weiter dafür einsetzen, dem Traum in Grün näherzukommen, im besten Fall aber eben mit einem angepassten, überarbeiteten Gesetz.
LEGALIZE NOW.