Am 18. Oktober 2023 hat der Bundestag das erste Mal über die das Schicksal der Cannabiskultur in Deutschland debattiert. Das charmant als “CanG” bezeichnete Gesetz soll laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der die Polit-Show eröffnete, vor allem den Schwarzmarkt eindämmen und die gescheiterte Drogenpolitik korrigieren. Seit der Idee als solches ist Chaos nicht zu verleugnen und auch nach der Lesung bleibt eine Tatsache auf die man sich verlassen kann: Es ist das WIE? nicht das OB?, was das Thema weiter auf dem Hot Seat Platz nehmen lässt, nicht nur bei den Parteien.
Während Die Grünen und die FDP verlangen, dass THC in all seinen Formen, einschließlich Edibles, legal sein sollte, wird die Idee des Abstands zum Konsum, beispielsweise 200 Meter von Spielplätzen und Schulen, weiter ins Abseits gestellt.
Und dann ist da ja noch die gute alte Unionsfraktion. Veränderung ist eben nicht jedermanns Sache und auch wenn Cannabis Teil unserer modernen Gesellschaft ist: Who cares. Es wird einfach starr weiter an einem Stopp der Legalisierung festgehalten. Stattdessen sollte die Bevölkerung ausschließlich über die Risiken aufgeklärt werden. Das aber ändert nichts an der Tatsache, dass es keine Lösung ist, einfach Gras über die aus der derzeitigen Drogenpolitik hervorgehenden Problematik wachsen zu lassen… auch wenn Gras wachsen lassen in diesem Fall die Lösung und mehr als gewünscht ist.
Das Argument, dass die Legalisierung zu einem Anstieg des Cannabiskonsums führt, wird weiter platziert. But please guys, get the truth: Marijuana wird bereits konsumiert, nicht erst durch die Gesetzesanpassung etabliert. Vor allem will man den jetzt bestehenden Konsum am Schwarzmarkt mit der Legalisierung reduzieren und damit auch die Reinheit von Produkten ermöglichen. Das ist wiederum schwierig, beim Erwerb in dunklen Hinterhöfen, nur falls das noch nicht angekommen ist bei eben denen, die im Schulbus schon keinen Platz in der letzten Reihe hatten. Cause cool kids only there…
RAT AUS DEM BUNDESRAT
Der Bundesrat, die Länderkammer, hat ebenfalls seine Meinung dazu. Er hatte bereits Ende September 2023 über den CanG-Entwurf debattiert und eine ausführliche 46-seitige Stellungnahme verfasst. Es wurden schärfere Maßnahmen gefordert und es gab nicht wenig Zweifel an der Umsetzbarkeit des aktuellen Entwurfs. Verständlich, denn das derzeitige Regelwirrwarr ist nicht wirklich realitätsnah.
Die Bundesregierung lässt sich jedoch nicht so leicht einschüchtern. In ihrer Gegenäußerung teilen sie die Bedenken des Bundesrates größtenteils nicht. Sie argumentiert, dass Aufklärung, Prävention und gesetzliche Vorschriften für die Anbauvereinigungen einen umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz gewährleisten werden und damit statt Verbot und Ignoranz die Thematik da aufgefasst wird, wo es nachhaltig auch tatsächlich positiven Einfluss nimmt.
THC IM STRAßENVERKEHR – WANN IST HIGH AM HIGHWAY
Und auch die Anpassung von THC im Straßenverkehr kam zur Sprache. Der aktuelle Grenzwert liegt bei 1 ng/ml und würde heißen, dass selbst nach tagelanger Cannabis Abstinenz die Teilnahme am Straßenverkehr noch verboten wäre. Daher wurde mehrmals gefordert, diesen Grenzwert zu erhöhen, nämlich auf 3 ng/ml. Es wird unter Verantwortung von Verkehrsminister Volker Wissing an einer Lösung gearbeitet. Eine zusätzliche Studie, wie zuvor angedacht, sei nicht notwendig, denn die vorliegenden wissenschaftlichen Berichte seien ausreichend.
NEXT THINGS NEXT
Und was kommt jetzt? Die Gegenäußerung der Bundesregierung wird dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Ursprünglich war eine Anhörung im Gesundheitsausschuss für den 18. Oktober geplant, wurde jedoch aufgrund der Verschiebung der ersten Lesung auf den 6. November vertagt. Die Ampelfraktionen beraten parallel darüber, welche Änderungsanträge akzeptiert werden sollen. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für den 16. November geplant, und dann soll das Gesetz verabschiedet werden.
Abschließend wird sich der Bundesrat erneut mit dem CanG befassen, muss jedoch nicht zustimmen. Eine mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses bleibt aber eine Option. Der Bundesrat kann auch Einspruch erheben, der im Bundestag wiederum mit entsprechenden Mehrheiten überstimmt werden kann. Das Gesetz soll wie geplant Anfang 2024 Inkraftreten.
Vorerst jedoch geht es weiter in der Mischung aus Reality-TV-Show und Politkomödie. Aber wo, wenn nicht in Deutschland, könnte ein Gesetzgebungsverfahren über eines der ältesten Naturheilmittel der Welt so aufregend und gleichzeitig so kompliziert sein. Wir verpassen weiter keine Folge und freuen uns eure Meinung zur geplanten Legalisierung zu hören, outer space, virtuell oder beim Besuch in einem unserer Shops. Genau da, wo wir uns, zumindest für jetzt und heute, weiter der Faszination um CBD Blüten und Öle hingeben.
TOGETHER TOWARDS GREEN.